Einleitung & Grundsätze

  • Hier liegt uns folgender Vorschlag vor:

    - Inledning -
    Einleitung

    In tiefer Demut kommt das salborische Volk zusammen, sich die folgende Verfassung zur Ordnung seiner selbstbestimmten Regierung zu geben, in immerwährender Absage an kriegerische Handlungen gleich welcher Art und mit dem Ziele, niemals wieder als Ausgangspunkt solcher Handlungen dienen zu wollen.

    - I kap. Principer -
    Grundsätze

    Art. 1 Die Republik Salbor ist eine souveräne, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf die Grundsätze der Menschenwürde, des Volkswillens und der Solidarität gründet.

    Art. 2 Ziel der Republik ist der Aufbau einer Gesellschaft, die sich durch Chancengleichheit, Respekt, soziale Gerechtigkeit und Großzügigkeit auszeichnet.

    Art. 3 (1) Die souveräne Staatsgewalt liegt unteilbar beim salborischen Volk und wird in Übereinstimmung mit dieser Verfassung ausgeübt.
    (2) Die Wahlen sind gleich, frei, allgemein, geheim und regelmäßig.

    Art. 4 Alle staatlichen Organe, Behörden, Beauftragten und Amtsträger sind an die Verfassung gebunden. Gesetze, Entscheidungen und Maßnahmen müssen mit dieser Verfassung vereinbar sein.

    Art. 5 (1) Bürger Salbors ist, wer:
    a. zum Zeitpunkt des Verfassungserlasses auf dem Staatsgebiet der Republik lebt; oder
    b. auf dem Staatsgebiet der Republik geboren ist; oder
    c. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die salborianische Staatsbürgerschaft erworben hat.
    (2) Das weitere regelt ein Gesetz.

    Art. 6 (1) Das Staatsgebiet der Republik umfasst die Inseln Salbor, Katista, Småholm und die von ihnen abhängigen Holme.
    (2) Die Ausdehnung der Hoheitsgewässer und der Wirtschaftszone regelt ein Gesetz

    Art. 7 Abtretungen von Staatsgebiet bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

    Art. 8 Salbor ist ein zentralisierter Einheitsstaat, der die Autonomie der Vearmark und die Prinzipien örtlicher Selbstverwaltung anerkennt.

    Art. 9 (1) Salbors internationale Beziehungen basieren auf den Grundsätzen von Frieden, Menschenrechten, Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung der Staaten.
    (2) Die Republik engagiert sich für die Beseitigung von Imperialismus, Kolonialismus und Unterdrückung sowie für Abrüstung und eine gerechte internationale Ordnung.

    Art. 10 (1) Die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sind Bestandteil der salborianischen Rechtsordnung.
    (2) International anerkannte Verträge und durch Mitgliedschaften entstandene Verpflichtungen gelten innerhalb Salbors, sofern sie mit dieser Verfassung vereinbar sind.

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  • Ärade ledamöter av den konstituerande församlingen,

    Diese Einleitung und die Grundsätze dieser Verfassung spiegeln grundlegende Werte wider, die nicht nur in Salbor, sondern auch in den nordischen sozialdemokratischen Traditionen tief verwurzelt sind. Sie bieten eine starke, klare Grundlage für eine gerechte, solidarische und demokratische Gesellschaft.

    Dieses erste Kapitel bietet eine solide Grundlage für einen sozial gerechten, friedlichen und demokratischen Staat. Er verbindet nationale Souveränität mit internationaler Verantwortung, Zentralstaatlichkeit mit lokaler Selbstverwaltung und individuelle Freiheit mit sozialer Solidarität. Aus sozialdemokratischer Sicht ist dies eine Verfassung, die nicht nur den rechtlichen Rahmen setzt, sondern auch die moralische Vision einer gerechten und inklusiven Gesellschaft widerspiegelt.

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  • Ärade ledamöter av den konstituerande församlingen,

    auch wenn ich in Zweifel ziehen muss, dass die im Text aufgeführten Grundsätze allesamt nur von der Sozialdemokratie repräsentiert werden - denn das ist ganz und gar nicht der Fall! - so ist die Christdemokratie nicht vollständig mit dem Vorgeschlagenen einverstanden.

    Zunächst einmal ist die Regelung in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a zu weitgehend. Allenfalls solche Personen, die sich rechtmäßig in Salbor aufhalten und bisher Unionsangehörige der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen sind, sollten Kraft Verfassungserlass Staatsbürger werden. Man bedenke nur, wer sich alles noch einschmuggeln wird, bis wir die Verfassung beschlossen haben! Eine Änderung der Regelung ist vonnöten!

    Konkret widersprechen wir außerdem Artikel 9 Absatz 2. Wir dürfen uns auf gar keinen Fall einer ideologioschen Außen- und Sicherheitspoltik verschrieben. Salbor sollte sich außerdem jedem Versuch widerstehen, einseitig eine Abrüstungspolitik zu befüwroten oder gar selbst zu verfolgen. Der Absatz 2 sollte folgerichtig gestrichen werden.

    Måns David Fredriksson
    Statsminister i Republiken Salbor

    Generalsekreterare för Kristdemokratiska Partiet [K]


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  • Ärade ledamöter av den konstituerande församlingen,

    Zunächst einmal ist die Regelung in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a zu weitgehend. Allenfalls solche Personen, die sich rechtmäßig in Salbor aufhalten und bisher Unionsangehörige der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen sind, sollten Kraft Verfassungserlass Staatsbürger werden. Man bedenke nur, wer sich alles noch einschmuggeln wird, bis wir die Verfassung beschlossen haben! Eine Änderung der Regelung ist vonnöten!

    In diesem Punkt lassen wir durchaus mit uns reden. Haben die Christdemokraten einen Formulierungsvorschlag?

    Konkret widersprechen wir außerdem Artikel 9 Absatz 2. Wir dürfen uns auf gar keinen Fall einer ideologioschen Außen- und Sicherheitspoltik verschrieben. Salbor sollte sich außerdem jedem Versuch widerstehen, einseitig eine Abrüstungspolitik zu befüwroten oder gar selbst zu verfolgen. Der Absatz 2 sollte folgerichtig gestrichen werden.

    Gerade als Nation, von deren Boden - auch! - ein Krieg ausging, sollten wir uns eindeutig dazu bekennen, Abrüstung unter allen Völkern der Welt zu fördern und voran zu bringen. Wenn es ein ideologisches Staatsziel infolge unserer kürzlichen Erfahrungen geben darf, dann ist es die Abrüstung und ihre Förderung!

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  • - Inledning -
    Einleitung

    In tiefer Demut kommt das salborische Volk zusammen, sich die folgende Verfassung zur Ordnung seiner selbstbestimmten Regierung zu geben, in immerwährender Absage an kriegerische Handlungen gleich welcher Art und mit dem Ziele, niemals wieder als Ausgangspunkt solcher Handlungen dienen zu wollen.

    - I kap. Principer -
    Grundsätze

    Art. 1 Die Republik Salbor ist eine souveräne, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf die Grundsätze der Menschenwürde, des Volkswillens und der Solidarität gründet.

    Art. 2 Ziel der Republik ist der Aufbau einer Gesellschaft, die sich durch Chancengleichheit, Respekt, soziale Gerechtigkeit und Großzügigkeit auszeichnet.

    Art. 3 (1) Die souveräne Staatsgewalt liegt unteilbar beim salborischen Volk und wird in Übereinstimmung mit dieser Verfassung ausgeübt.
    (2) Die Wahlen sind gleich, frei, allgemein, geheim und regelmäßig.

    Art. 4 Alle staatlichen Organe, Behörden, Beauftragten und Amtsträger sind an die Verfassung gebunden. Gesetze, Entscheidungen und Maßnahmen müssen mit dieser Verfassung vereinbar sein.

    Art. 5 (1) Bürger Salbors ist, wer:
    a. zum Zeitpunkt des Verfassungserlasses auf dem Staatsgebiet der Republik lebt und bisher Unionsangehöriger der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen ist; oder
    b. auf dem Staatsgebiet der Republik geboren ist; oder
    c. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die salborianische Staatsbürgerschaft erworben hat.
    (2) Das weitere regelt ein Gesetz.

    Art. 6 (1) Das Staatsgebiet der Republik umfasst die Inseln Salbor, Katista, Småholm und die von ihnen abhängigen Holme.
    (2) Die Ausdehnung der Hoheitsgewässer und der Wirtschaftszone regelt ein Gesetz

    Art. 7 Abtretungen von Staatsgebiet bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

    Art. 8 Salbor ist ein zentralisierter Einheitsstaat, der die Autonomie der Vearmark und die Prinzipien örtlicher Selbstverwaltung anerkennt.

    Art. 9 (1) Salbors internationale Beziehungen basieren auf den Grundsätzen von Frieden, Menschenrechten, Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung der Staaten.
    (2) Die Republik engagiert sich für die Beseitigung von Imperialismus, Kolonialismus und Unterdrückung sowie für Abrüstung und eine gerechte internationale Ordnung.

    Art. 10 (1) Die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sind Bestandteil der salborianischen Rechtsordnung.
    (2) International anerkannte Verträge und durch Mitgliedschaften entstandene Verpflichtungen gelten innerhalb Salbors, sofern sie mit dieser Verfassung vereinbar sind.

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  • Art. 5 (1) Bürger Salbors ist, wer:
    a. zum Zeitpunkt des Verfassungserlasses rechtmäßig auf dem Staatsgebiet der Republik lebt und bisher Unionsangehöriger der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen ist; oder
    b. auf dem Staatsgebiet der Republik geboren ist; oder
    c. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die salborianische Staatsbürgerschaft erworben hat.
    (2) Das weitere regelt ein Gesetz.

    Måns David Fredriksson
    Statsminister i Republiken Salbor

    Generalsekreterare för Kristdemokratiska Partiet [K]


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  • Ich möchte nur verhindern, dass Kalkbrenner-Getreue aus Freistein, Heroth, Imperia oder Katista in Salbor untergetaucht sind, und wir sie damit zu Bürgern Salbors machen. Vielleicht könnte man das auch ausdrücklich so aufnehmen. :/

    Måns David Fredriksson
    Statsminister i Republiken Salbor

    Generalsekreterare för Kristdemokratiska Partiet [K]


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  • Art. 5 (1) Bürger Salbors ist, wer:
    a. zum Zeitpunkt des Verfassungserlasses auf dem Staatsgebiet der Republik lebt und bisher Unionsangehöriger der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen ist; oder
    b. auf dem Staatsgebiet der Republik geboren ist; oder
    c. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die salborianische Staatsbürgerschaft erworben hat.
    (2) Das weitere regelt ein Gesetz.
    (3) Personen, die an den Verbrechen des Kalkbrenner-Regimes beteiligt waren, haben jedes Anrecht auf Bürgerschaft verwirkt.

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  • Einverstanden. Mir gefällt die deutliche Formulierung, die ganz in meinem Sinne ist.

    Måns David Fredriksson
    Statsminister i Republiken Salbor

    Generalsekreterare för Kristdemokratiska Partiet [K]


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  • - Inledning -
    Einleitung

    In tiefer Demut kommt das salborische Volk zusammen, sich die folgende Verfassung zur Ordnung seiner selbstbestimmten Regierung zu geben, in immerwährender Absage an kriegerische Handlungen gleich welcher Art und mit dem Ziele, niemals wieder als Ausgangspunkt solcher Handlungen dienen zu wollen.

    - I kap. Principer -
    Grundsätze

    Art. 1 Die Republik Salbor ist eine souveräne, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf die Grundsätze der Menschenwürde, des Volkswillens und der Solidarität gründet.

    Art. 2 Ziel der Republik ist der Aufbau einer Gesellschaft, die sich durch Chancengleichheit, Respekt, soziale Gerechtigkeit und Großzügigkeit auszeichnet.

    Art. 3 (1) Die souveräne Staatsgewalt liegt unteilbar beim salborischen Volk und wird in Übereinstimmung mit dieser Verfassung ausgeübt.
    (2) Die Wahlen sind gleich, frei, allgemein, geheim und regelmäßig.

    Art. 4 Alle staatlichen Organe, Behörden, Beauftragten und Amtsträger sind an die Verfassung gebunden. Gesetze, Entscheidungen und Maßnahmen müssen mit dieser Verfassung vereinbar sein.

    Art. 5 (1) Bürger Salbors ist, wer:
    a. zum Zeitpunkt des Verfassungserlasses auf dem Staatsgebiet der Republik lebt und bisher Unionsangehöriger der sogenannten Demokratischen Union Ratelon gewesen ist; oder
    b. auf dem Staatsgebiet der Republik geboren ist; oder
    c. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die salborianische Staatsbürgerschaft erworben hat.
    (2) Das weitere regelt ein Gesetz.
    (3) Personen, die an den Verbrechen des Kalkbrenner-Regimes beteiligt waren, haben jedes Anrecht auf Bürgerschaft verwirkt.

    Art. 6 (1) Das Staatsgebiet der Republik umfasst die Inseln Salbor, Katista, Småholm und die von ihnen abhängigen Holme.
    (2) Die Ausdehnung der Hoheitsgewässer und der Wirtschaftszone regelt ein Gesetz

    Art. 7 Abtretungen von Staatsgebiet bedürfen der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

    Art. 8 Salbor ist ein zentralisierter Einheitsstaat, der die Autonomie der Vearmark und die Prinzipien örtlicher Selbstverwaltung anerkennt.

    Art. 9 (1) Salbors internationale Beziehungen basieren auf den Grundsätzen von Frieden, Menschenrechten, Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung der Staaten.
    (2) Die Republik engagiert sich für die Beseitigung von Imperialismus, Kolonialismus und Unterdrückung sowie für Abrüstung und eine gerechte internationale Ordnung.

    Art. 10 (1) Die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts sind Bestandteil der salborianischen Rechtsordnung.
    (2) International anerkannte Verträge und durch Mitgliedschaften entstandene Verpflichtungen gelten innerhalb Salbors, sofern sie mit dieser Verfassung vereinbar sind.

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