Handlung
Liest in der Zeitung von Aktivitäten in Rest-Ratelon. Er kann gar nicht glauben, dass man sich dort aus der Lethargie befreien möchte.
![]()
Liest in der Zeitung von Aktivitäten in Rest-Ratelon. Er kann gar nicht glauben, dass man sich dort aus der Lethargie befreien möchte.
![]()
Insbesondere Art. 35 Abs. 2 Satz 2 in der vorgeschlagenen Fassung geht viel zu weit. Aus unserer Sicht ist Eigentum kein hohes Grundrecht!
Sie propagieren also staatlich gelenkte Wirtschaft ohne den Schutz des Individualeigentums? Das können wir Konservative auf keinen Fall mittragen!
Art. 41 Abs. 1 (c) müsste außerdem derart formuliert werden: "individuelle Vereinbarungen bleiben zulässig, soweit sie nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers gehen und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist;"
Das würde die grundsätzliche Vertragsfreiheit stark einengen. Einen solchen Schutz kann, bei Bedarf und Notwendigkeit, das einfache Gesetz vornehmen. Auf keinen Fall aber sollte die Verfassung die Balance innerhalb der Kammern zugunsten einer Gruppe kippen.
Ärade ledamöter,
ich freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung, damit wir zum Abschluss kommen können.
1001 röster · färdig
Ein sehr erfreuliches Ergebnis! ☺️
Ärade ledamöter,
auf die Nachfragen des Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten möchte ich wie folgt antworten:
Wohn führt dieser Rechtsweg, wenn es sich bereits um die letzte Instanz gehandelt haben soll? Vor die Zivilgerichte oder denken Sie eher an eine eigene Gerichtsbarkeit?
Dann schlage ich ergänzend vor:
"in letzter Instanz innerhalb des kammerinternen Verfahrens durch einen unabhängigen Schlichtungsrat, dessen Zusammensetzung und Verfahren durch Gesetz geregelt werden. Gegen dessen Entscheidungen steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen; die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung."
Ich würde keine eigene Gerichtsbarkeit vorsehen, nein.
Wer beruft diese Kommissionen bzw. wie setzen sie sich zusammen?
Ich schlage die nachfolgenden weiteren Ergänzungen vor, um diese Frage zu klären:
"Die Vorstandswahlen der Kammern werden durch unabhängige Wahlkommissionen organisiert und überwacht. Jede Kommission setzt sich aus je zwei von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmergruppen der Kammer benannten Mitgliedern sowie einem unabhängigen Vorsitzenden zusammen, den das Oberste Gericht bestellt. Das Nähere der Zusammensetzung und des Verfahrens regelt ein Gesetz. Das zuständige Ministerium übt lediglich die Rechtsaufsicht aus."
Salbor braucht keine grenzenlose Einwanderung – Salbor braucht Fachkräfte und eine gute Integration. Diese realistische Einschätzung unterscheidet uns Konservative von den Sozialdemokraten und den Grünen.
Ärade ledamöter,
ich schlage meiner Kritik folgend die folgenden Anpassungen vor:
Art. 35 (1) Die Wirtschaft der Republik Salbor basiert auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft, der Vertragsfreiheit, der Nachhaltigkeit und der Eigenverantwortung.
(2) Der Staat schützt das Eigentum, gewährleistet freien und fairen Wettbewerb und setzt sich für eine gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Ressourcen ein. Staatliche Eingriffe in die wirtschaftliche Betätigung sind nur zulässig, soweit sie zum Schutz des Gemeinwohls erforderlich sind.
(3) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Gemeinwohl dienen. Inhalt und Schranken des Eigentums dürfen nur durch Gesetz bestimmt werden.
(4) Der Grundsatz der Subsidiarität ist zu wahren. Staatliche Aufgaben sollen vorrangig durch die Kammern, Gemeinden oder andere gesellschaftliche Einrichtungen wahrgenommen werden, soweit diese hierzu in der Lage sind.
Art. 36 (5) Die Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht durch den zuständigen Minister, um Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Gemeinwohlorientierung zu gewährleisten. Der Minister besitzt keine Fachaufsicht und keine Weisungsbefugnis den Kammern gegenüber und greift nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtsbefugnisse ein, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Art. 37 (1) Die Mitgliedschaft in einer Kammer ist für alle Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, verpflichtend. Die Pflichtmitgliedschaft darf die freie Berufswahl und die wirtschaftliche Betätigung nur insoweit beschränken, als dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Kammern erforderlich ist.
(2) Die Kammermitgliedschaft ist auf natürliche Personen begrenzt.
(3) Kleinstselbständige und Personen mit geringfügiger Tätigkeit können durch Gesetz von einzelnen Mitgliedspflichten befreit werden.
(4) Die Kammermitglieder werden in Vollmitglieder, Teilmitglieder und abhängige Mitglieder unterschieden.
Art. 41 (1) Die Kammern nehmen folgende Aufgaben wahr:
[…]
c. Abschluss von branchenspezifischen Tarif- und Rahmenvereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen; individuelle Vereinbarungen bleiben zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist;
[…]
(2) Die Kammern haben bei ihren Entscheidungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe, die Beschäftigungssicherung und die Wettbewerbsfähigkeit der Republik zu berücksichtigen.
(3) Die Entscheidungen der Kammern, insbesondere zu Löhnen und Arbeitsbedingungen, werden durch interne Abstimmungsmechanismen und, im Streitfall, durch die in Art. 43 festgelegten Schlichtungsverfahren getroffen und sind für alle Mitglieder verbindlich.
(4) Tätigkeiten, die die hier genannten oder in Gesetzen übertragenen Aufgaben übersteigen, sind unzulässig.
Art. 42 (2) Die Vorstandswahlen der Kammern werden durch unabhängige Wahlkommissionen organisiert und überwacht. Das zuständige Ministerium übt lediglich die Rechtsaufsicht aus.
Art. 43 (1) Kammerinterne Konflikte zwischen den Gruppen und Abteilungen untereinander oder mit der Kammer werden durch ein Schlichtungsverfahren gelöst:
a. In erster Instanz durch einen Vermittlungsausschuss, paritätisch aus Vertretern der streitenden Organe gebildet;
b. In zweiter Instanz durch den erweiterten Vermittlungsausschuss, der den Ausschuss nach Pkt. a umfasst, ergänzt durch eine Anzahl an unabhängigen Schlichtern, die der Hälfte der bisherigen Mitgliederzahl entspricht;
c. in letzter Instanz durch einen unabhängigen Schlichtungsrat, dessen Zusammensetzung und Verfahren durch Gesetz geregelt werden. Gegen dessen Entscheidungen steht der Rechtsweg offen.
Art. 44 (1) Die Finanzierung der Kammern erfolgt durch Mitgliedsbeiträge und, wo erforderlich, rückzahlbare staatliche Notkredite.
[…]
(3) Ein Betrieb der Kammer mit Gewinnerzielungsabsicht ist untersagt. Ergeben sich Überschüsse, so sind diese, nach Abzug aller Investitionen, in risikofreien und erträglichen Anleihen anzulegen.
[…]
(5) Der zuständige Minister bringt den Antrag nach Prüfung in die nächste Etatplanung ein und übermittelt der Kammer abschließend die Kreditbewilligung oder -absage. Kredite können bewilligt werden, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht und die finanzielle Stabilität der Republik nicht gefährdet wird.
(6) Steht eine Kammer vor der Zahlungsunfähigkeit, kann die Republik zur Sicherung der sozialen Grundversorgung vorübergehende Unterstützungsmaßnahmen gewähren. Vor einer staatlichen Unterstützung sind Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Kammer durchzuführen.
(7) Einzelne oder alle Mitglieder des Kammervorstandes oder der Kammerverwaltung können für vorsätzliche oder grob fahrlässige Misswirtschaft haftbar gemacht werden.
Art. 45 (1) Die Kammern können zur gerechten Verteilung der wirtschaftlichen Ressourcen solidarische Ausgleichssysteme einrichten, soweit diese Leistungsanreize, Eigenverantwortung und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kammern nicht beeinträchtigen.
[…]
(4) Dauerhafte strukturelle Umverteilungen zwischen den Kammern sollen vermieden werden.
Art. 46 (2) Die Kammern haben das Recht, im Gesetzgebungsprozess zu wirtschafts-, sozial- und berufspolitischen Themen beratend mitzuwirken. Dies erfolgt durch Anhörungen auf Wunsch des Parlaments oder Stellungnahmen oder Vorschläge, die die Kammern dem Parlament aus eigenem Antrieb vorlegen. Ein Initiativ- oder Vetorecht steht ihnen nicht zu.
[…]
(6) Für besondere Härtefälle können durch Gesetz Ausnahmen von den Mindestmitgliedszeiten vorgesehen werden, insbesondere bei schwerer Krankheit, dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder außergewöhnlichen familiären Belastungen.
Art. 50 (2) Die Leistungen der Hilfskasse sind auf Grundbedürfnisse beschränkt und sollen die Empfänger dazu befähigen, schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt reintegriert zu werden. Sie dienen ausschließlich der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und sind subsidiär gegenüber Eigenvorsorge, familiärer Unterstützung und Kammerleistungen. Sie sollen in aller Regel als Sachleistungen erfolgen.
(3a) Die Leistungsgewährung soll Anreize zur Rückkehr in Beschäftigung erhalten.
Ärade ledamöter,
bezüglich des Kapitels "Wirtschaftsordnung und soziale Sicherung" bleibe ich dabei:
Das vorgeschlagene Kapitel bietet interessante Ansätze, wirft jedoch aus konservativer Perspektive einige grundlegende Probleme auf, die einer weiteren Überarbeitung bedürfen. Die starke Rolle des Staates, sowohl bei der Regulierung der Wirtschaft als auch in der Überwachung und Finanzierung der Kammern, könnte die Prinzipien der Eigenverantwortung und Freiheit gefährden, die für eine konservative Ausrichtung essenziell sind. Insbesondere die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und deren umfangreiche Befugnisse bergen das Risiko einer Überregulierung und Einschränkung individueller Wahlfreiheit.
Auch die Finanzierung der Kammern durch staatliche Kredite und die staatliche Haftung bei Zahlungsunfähigkeit sind kritisch zu betrachten. Diese Mechanismen könnten falsche Anreize setzen und eine verantwortungsvolle Finanzführung der Kammern unterminieren. Das Prinzip, dass Eigentum verpflichtet, ist an sich unterstützenswert, erfordert jedoch eine klarere Abgrenzung, um übermäßige Eingriffe in individuelle Rechte zu verhindern.
Die solidarischen Ausgleichssysteme der Kammern und die Mindestmitgliedszeiten für soziale Sicherungsleistungen sind wohl durchdacht, dürfen jedoch nicht zu übermäßiger Umverteilung führen, die Leistungsanreize hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Zudem ist eine stärkere Berücksichtigung von Härtefällen notwendig, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, ohne die Eigenverantwortung zu schmälern.
Die Zusammenarbeit der Kammern mit der Republik, insbesondere im Gesetzgebungsprozess, sollte stärker begrenzt werden, um die demokratische Entscheidungsfindung zu schützen. Streitigkeiten innerhalb der Kammern oder zwischen Kammern und der Republik sollten bevorzugt durch unabhängige Schlichter gelöst werden, um politischen Einfluss zu minimieren.
Die staatliche Hilfskasse ist ein sinnvolles Auffangnetz, darf jedoch nicht als Ersatz für Eigeninitiative wahrgenommen werden. Ihre Leistungen sollten strikt auf Grundbedürfnisse beschränkt bleiben, um eine schnelle Reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Insgesamt erfordert der Entwurf eine stärkere Betonung der Prinzipien von Freiheit, Subsidiarität und Eigenverantwortung, um eine nachhaltige und ausgewogene Wirtschaftsordnung sicherzustellen.
Die Sozialdemokraten waren bisher nur bereit, redaktionelle, also Rechtschreibfehler beseitigende Änderungen vorzunehmen. Das reicht den Konservativen natürlich nicht aus!
Wohl gar nicht mehr. ![]()
Ärade ledamöter,
wie sollten ein gezieltes Hilfsprogramm für die Betroffenen aufsetzen und insbesondere Sicherungsmaßnahmen auf den Resten Katistas durchführen, um den Wegbruch der verbleibenden Landmasse - und damit der verbliebenen Städte und Dörfer - zu verhindern.
Nun reicht es mir aber.
Du wirst hiermit für eine Woche gesperrt.
Reicht ihm ein Bonbon.
Bonbon?

REPUBLIKEN SALBOR
– STATSKANSLIET –
Hammarby, den 02. April 2025
Betreff: Aktuelle Maßnahmen und humanitäre Hilfe für Katista
Die Regierung von Salbor verfolgt die Entwicklungen auf der benachbarten Insel Katista mit größter Besorgnis. Die anhaltenden geologischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung Katistas stellen eine der gravierendsten humanitären Herausforderungen der letzten Jahre dar. Salbor bekräftigt seine Solidarität mit den betroffenen Menschen und setzt alle verfügbaren Mittel ein, um Hilfe zu leisten.
Angesichts der kritischen Lage haben wir die Kapazitäten für die Unterbringung Geflüchteter weiter ausgebaut. Zusätzliche Notunterkünfte wurden in Eissa, Bagoda und weiteren Regionen eingerichtet, um den ankommenden Menschen Schutz zu bieten. Unsere oberste Priorität ist es, eine humane und sichere Aufnahme der Geflüchteten zu gewährleisten und gleichzeitig eine reibungslose Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und medizinischer Unterstützung sicherzustellen.
„Wir erleben eine dramatische Entwicklung, die uns alle vor große Herausforderungen stellt. Doch es ist unsere Pflicht, den Menschen in ihrer schwersten Stunde beizustehen. Salbor wird weiterhin alles daransetzen, diesen Menschen Sicherheit zu bieten und ihre Grundbedürfnisse zu decken“, erklärte Staatsminister Måns Fredriksson, der trotz seiner Teilnahme an den Friedensverhandlungen in Astor stets auf dem Laufenden gehalten wird.
Die Brücke von Bagoda nach Eissa hat sich zu einem wichtigen Fluchtweg entwickelt und ermöglicht vielen Menschen eine sichere Überquerung nach Salbor. Unsere Infrastruktur wird stark beansprucht, doch wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Zustrom zu bewältigen und die Sicherheit der Ankommenden zu gewährleisten.
Die Regierung von Salbor steht in engem Kontakt mit dem ratelonischen Unionsamt für Zivil- und Katastrophenschutz sowie internationalen Partnern, um zusätzliche Unterstützung zu organisieren. Wir danken allen beteiligten Einsatzkräften, lokalen Organisationen und freiwilligen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser Krise.
Wir appellieren an die Bevölkerung Salbors, weiterhin Solidarität zu zeigen und die Maßnahmen zur Unterstützung der Geflüchteten aktiv zu unterstützen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, diese außergewöhnliche Herausforderung zu meistern und den betroffenen Menschen Hoffnung auf eine bessere Zukunft zu geben.
På statsministerns vägnar,
Curt Ibenreuther
Chef för Statskansliet
Hofft, dass die Pazifisten bei den Sozialdemokraten das nicht hören und für Salbor neue Forderungen in dieser Richtung erheben.

REPUBLIKEN SALBOR
– STATSKANSLIET –
Hammarby, den 30. März 2025
Betreff: Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Bewohner Katistas
Infolge der derzeitigen geologischen und klimatischen Entwicklungen auf Katista haben wir in Salbor unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um den aus der Region geflüchteten Menschen Schutz und Unterstützung zu bieten. Die Regierung von Salbor erkennt die außergewöhnliche Dringlichkeit dieser Situation an und bekräftigt ihre Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern Katistas, die von den Entwicklungen betroffen sind.
Die neu errichtete Brücke zwischen Bagoda und Eissa hat sich als essenzieller Fluchtweg erwiesen und ermöglicht eine direkte und sichere Überführung vieler Geflüchteter in unser Gebiet. Die Regierung hat in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Hilfsorganisationen landesweit Notunterkünfte eingerichtet, um die Ankommenden vorübergehend unterzubringen. Öffentliche Gebäude wie Sporthallen und Gemeindezentren wurden umfunktioniert, und zusätzliche Mittel zur Versorgung mit Lebensmitteln, Trinkwasser und medizinischer Hilfe wurden bereitgestellt.
Wir betonen, dass diese Maßnahmen als temporäre Unterstützung gedacht sind, da wir zuversichtlich sind, dass die laufenden Bemühungen zur Stabilisierung der Lage auf Katista bald Erfolge zeigen werden. Die Regierung von Salbor steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und Experten, um den Betroffenen eine Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen, sobald die Situation dies zulässt.
Ich möchte an dieser Stelle die außergewöhnliche Solidarität und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung von Salbor hervorheben. Die spontane Unterstützung und die herzliche Aufnahme der geflüchteten Menschen in unseren Gemeinden sind ein starkes Zeugnis der Menschlichkeit und der Einheit, die unser Land auszeichnet.
Mit Hochachtung und Dankbarkeit,

Måns Fredriksson
Statsminister i Republiken Salbor
Man ignoriert, dass der Einwurf von der Haftzelle des Sicherheitsdienstes gerufen wird, und antwortet:
Ärade ledamöter av den konstituerande församlingen!
Natürlich, ein schneller Übergang zur "Green Economy" – weil komplexe wirtschaftliche Systeme ja bekanntlich wie ein Lichtschalter funktionieren: einfach umlegen, und schon ist alles grün und nachhaltig! Wer braucht schon durchdachte Konzepte oder eine realistische Umsetzungsstrategie, wenn man mit einem Schlag die Welt retten kann?
Ironie beiseite, solche verkürzten Vorschläge mögen gut klingen, aber sie ignorieren die Feinheiten und Herausforderungen, die im ursprünglichen Entwurf und meinen Einwendungen ja gerade adressiert werden. Nachhaltigkeit braucht Substanz, nicht nur Schlagworte.
Ärade ledamöter av den konstituerande församlingen,
ich bleibe dabei: Das vorgeschlagene Kapitel fünf unserer künftigen Verfassung bietet interessante Ansätze, wirft jedoch aus konservativer Perspektive einige grundlegende Probleme auf, die einer weiteren Überarbeitung bedürfen. Die starke Rolle des Staates, sowohl bei der Regulierung der Wirtschaft als auch in der Überwachung und Finanzierung der Kammern, könnte die Prinzipien der Eigenverantwortung und Freiheit gefährden, die für eine konservative Ausrichtung essenziell sind. Insbesondere die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und deren umfangreiche Befugnisse bergen das Risiko einer Überregulierung und Einschränkung individueller Wahlfreiheit.
Auch die Finanzierung der Kammern durch staatliche Kredite und die staatliche Haftung bei Zahlungsunfähigkeit sind kritisch zu betrachten. Diese Mechanismen könnten falsche Anreize setzen und eine verantwortungsvolle Finanzführung der Kammern unterminieren. Das Prinzip, dass Eigentum verpflichtet, ist an sich unterstützenswert, erfordert jedoch eine klarere Abgrenzung, um übermäßige Eingriffe in individuelle Rechte zu verhindern.
Die solidarischen Ausgleichssysteme der Kammern und die Mindestmitgliedszeiten für soziale Sicherungsleistungen sind wohl durchdacht, dürfen jedoch nicht zu übermäßiger Umverteilung führen, die Leistungsanreize hemmen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Zudem ist eine stärkere Berücksichtigung von Härtefällen notwendig, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, ohne die Eigenverantwortung zu schmälern.
Die Zusammenarbeit der Kammern mit der Republik, insbesondere im Gesetzgebungsprozess, sollte stärker begrenzt werden, um die demokratische Entscheidungsfindung zu schützen. Streitigkeiten innerhalb der Kammern oder zwischen Kammern und der Republik sollten bevorzugt durch unabhängige Schlichter gelöst werden, um politischen Einfluss zu minimieren.
Die staatliche Hilfskasse ist ein sinnvolles Auffangnetz, darf jedoch nicht als Ersatz für Eigeninitiative wahrgenommen werden. Ihre Leistungen sollten strikt auf Grundbedürfnisse beschränkt bleiben, um eine schnelle Reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Insgesamt erfordert der Entwurf eine stärkere Betonung der Prinzipien von Freiheit, Subsidiarität und Eigenverantwortung, um eine nachhaltige und ausgewogene Wirtschaftsordnung sicherzustellen.
Die Sozialdemokraten sind leider selber schuld, dass eine Auseinandersetzung sinnvollerweise nicht mit jedem Artikel selbst, sondern aufgrund der Komplexität und Independenz nur in der Gesamtschau möglich ist.
Nachdem er von der verfassungsgebenden Versammlung bestätigt bekommen hat, weiterhin ein Mandat dafür zu haben, versendet der Staatsminister eine Antwort an die US-Präsidentin, in der er die Teilnahme Salbors bestätigt.
Vielen Dank, damit bin ich einverstanden.
Dann wünsche ich jetzt eine gute Nacht! ![]()
Ich glaube, wir haben uns missverstanden: Ich meinte eine Frist, nach der solche "Auslandseinsätze" möglich sind. Sie haben das jetzt genau anders herum formuliert?