Ich schlage vor:
Art 21a (1) Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses ist unverletzlich. Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, zu bekennen und zu praktizieren.
(2) Die Ausübung der Religion ist gewährleistet und steht unter dem Schutz des Staates, soweit sie nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Rechte Dritter verstößt. Niemand darf aufgrund seines Glaubens oder seiner religiösen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden.
(3) Der Staat erkennt die protestantische Kirche als Staatskirche an und unterstützt sie in der Erfüllung ihrer religiösen und gesellschaftlichen Aufgaben. Die Einzelheiten der staatlichen Unterstützung werden durch Gesetz geregelt.